Förderkreis
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Willkommen     Die Niederschrift ist vom Schriftführer und vom
    Vorsitzenden zu unterschreiben.
7. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht
    kann nicht übertragen werden.

§ 11

Auflösung des Vereins:
Die Auflösung des Vereins beschließt die Mitglieder-versammlung. Dazu müssen zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Zur Auflösung ist die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Musikschule Saalfeld als öffentlich-rechtliche Anstalt.














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