Gebührenordnung
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      2. Förderunterricht für Leistungsträger Gebührenfrei
      3. Musiktheorie(für Schüler der Musikschule mit einem Hauptfach
      gebührenfrei)
180,- Euro 180,- Euro

(5) Überlassung von Instrumenten

      Die Gebühren für die Nutzung von Leih-Instrumenten außer Haus werden nach deren
      Anschaffungswert gestaffelt und betragen:
      Anschaffungswert des Instrumentes Nutzungsgebühr/Monat
      bis 300 Euro    3,- Euro
      über 300 Euro bis 500 Euro    5,- Euro
      über 500 Euro bis 750 Euro    7,- Euro
      über 750 Euro  10,- Euro
(6) Saalnutzung
      Die Saalnutzung richtet sich nach der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume des Landkreises
      Saalfeld-Rudolstadt in der jeweils geltenden Fassung.
       Dieses Gebührenverzeichnis tritt zum 6. Februar 2012 in Kraft. Es tritt am 31. Juli
       2020 außer Kraft.
       Saalfeld, den 10. Mai 2011
       Marion Philipp, Landrätin





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