Gebührenordnung

Gemäß § 4 der Gebührensatzung der Kreismusikschule des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt werden für die Leistungen der Musikschule Saalfeld-Rudolstadt folgende Gebühren berechnet. Es handelt sich, sofern nicht anders angegeben, um Jahresgebühren.

Grundstufe/Frühmusikalische Ausbildung
Musikalische Früherziehung (45 Minuten wöchentlich) 180,00 €
Kleinkindkurs (45 Minuten wöchentlich) 180,00 €
Instrumental- und Vokalausbildung
  Kinder Erwachsene
Einzelunterricht (30 Minuten wöchentlich) 420,00 € 540,00 €
Einzelunterricht (45 Minuten wöchentlich) 630,00 € 810,00 €
Partnerunterricht (2 Schüler)
(45 Minuten wöchentlich)
408,00 € 528,00 €
Gruppenunterricht (3 und mehr Schüler)
(45 Minuten wöchentlich)
348,00 € 450,00 €
Ensemble- und Ergänzungsfächer  
Kursangebote (hierfür ist keine Ermäßigung möglich) 180,00 € 225,00 €
Förderunterricht für Leistungsträger Gebührenfrei
Musiktheorie (für Schüler der Musikschule mit einem Hauptfach gebührenfrei) 180,00 € 225,00 €
Überlassung von Musikinstrumenten
Die Gebühren für die Nutzung von Leih-Instrumenten außer Haus werden nach deren Anschaffungswert gestaffelt und betragen:
Anschaffungswert des Instruments Nutzungsgebühr/Monat
bis 300,00 € 3,00 €
über 300,00 € bis 500,00 € 5,00 €
über 500,00 € bis 750,00 € 7,00 €
über 750,00 € 10,00 €

Dieses Gebührenverzeichnis tritt zum 1. August 2014 in Kraft und ist so lange gültig, bis ein neues beschlossen wird.

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