Gebührenordnung

Gemäß § 4 der Entgeltordnung der Kreismusikschule des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt werden für die Leistungen der Musikschule Saalfeld-Rudolstadt folgende Gebühren berechnet. Es handelt sich, sofern nicht anders angegeben, um Jahresentgelte.

1. Elementar/Grundstufe
1.1 EMP (Elementare Musikpraxis für Kinder im Vorschulbereich
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
180,00 €
1.2 Orientierungsangebot als außerunterrichtliches Angebot in Grundschulen (Instrumentenkarussell) kostenfrei
1.3 Orientierungsangebot (Instrumentenkarussell) in Kleinkindgruppen an dern Musikschule 180,00 €
2. Instrumental- und Vokalausbildung
  Kinder Erwachsene
2.1 Einzelunterricht
(1 Stunde zu 30 Minuten pro Woche)
420,00 € 540,00 €
2.2 Einzelunterricht
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
630,00 € 810,00 €
2.3 Gruppenunterricht für 2 Schüler
(1 Stunde zu 30 Minuten pro Woche)
408,00 € 528,00 €
2.4 Gruppenunterricht für 3 oder mehr Schüler
(1 Stunde zu 30 Minuten pro Woche)
348,00 € 450,00 €
2.5 Musiktheorie    
2.5.1 bei Belegung eines Instrumental- oder Vokalfaches kostenfrei kostenfrei
2.5.2 ohne Belegung eines Instrumental- oder Vokalfaches 180,00 € 180,00 €
3. Ensemblefächer  
3.1 mit Hauptfach kostenfrei
3.2 ohne Hauptfach 120,00 € 156,00 €
4. Tanz
  Kinder Erwachsene
4.1 Einzelunterricht
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
630,00 € 810,00 €
4.2 Gruppenunterricht für 2 bis 3 Schüler
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
408,00 €
528,00 €
4.3 Gruppenunterricht ab 4 Schüler
(1 Stunde zu 60 Minuten pro Woche)
240,00 € 156,00 €
5. Sonstiges
Förderunterricht für Leistungsträger Gebührenfrei
Musiktheorie (für Schüler der Musikschule mit einem Hauptfach gebührenfrei) 180,00 € 225,00 €
Überlassung von Musikinstrumenten
Die Gebühren für die Nutzung von Leih-Instrumenten außer Haus werden nach deren Anschaffungswert gestaffelt und betragen:
Anschaffungswert des Instruments Nutzungsgebühr/Monat
bis 300,00 € 3,00 €
über 300,00 € bis 500,00 € 5,00 €
über 500,00 € bis 750,00 € 7,00 €
über 750,00 € 10,00 €

Dieses Gebührenverzeichnis tritt zum 1. August 2014 in Kraft und ist so lange gültig, bis ein neues beschlossen wird.

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